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Oberliga Hamburg

Testspiele und Spielbetrieb: Darauf müssen Vereine achten

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Vereine, Fans
Foto: IMAGO / Sebastian Wells

Die neue Saison in Hamburgs Amateurfußball steht in den Startlöchern: In den vergangenen Wochen fanden bereits erste Testspiele statt. Doch worauf müssen Vereine bei Zuschauern mit Sitz- und Stehplätzen eigentlich alles achten? AFH hat bei der Gesundheitsbehörde nachgefragt.

Nach vielen Monaten des Wartens hat die fußballfreie Zeit auf Hamburgs Amateurplätzen endlich ein Ende. Zahlreiche Vereine haben oder planen in den kommenden Wochen ein Testspiel. Dabei dürfen auch Zuschauer dabei sein. Doch was gelten dabei eigentlich für Regeln? Dürfen Zuschauer nur auf Sitzplätzen sitzen, oder sind auch Stehplätze erlaubt? Darf Alkohol ausgeschenkt werden? Muss ein Verein bei der Behörde extra ein Konzept einreichen? AFH ist diesen Fragen auf den Grund gegangen und hat bei der Gesundheitsbehörde in Hamburg nachgefragt. Bei Spielen im Amateurbereich dürfen demnach bis zu 650 Zuschauer:innen dabei sein, Spieler, Trainer, Offizielle und auch die Schiedsrichter zählen dabei nicht dazu. Allerdings muss das Publikum auf festen Sitz- oder Stehplätzen platziert werden, die „so anzuordnen sind, dass das Abstandsgebot von 1,50 Meter eingehalten werden kann“, so die Behörde, die ergänzte: „Das Abstandsgebot kann auch dadurch erfüllt werden, dass bei fest installierten Sitzplätzen eine Platzierung mit je einem freien Sitz rechts und links und reihenweise versetzten freien Plätzen erfolgt.“ Anders ist es bei Personen, die in einem Haushalt zusammen leben.

Klare Regel: Vereine dürfen Tickets nur im Vorverkauf anbieten

Dort kann auf eine Freihaltung des Platzes verzichtet werden. Pikant ist allerdings: Tickets dürfen nur im Vorverkauf abgesetzt werden. Tageskassen sind von der Behörde ausdrücklich untersagt. Das gilt für alle Sportveranstaltungen in Hamburg. Auch die Kontaktdaten der Zuschauer:innen muss der Verein erheben, beispielsweise über die „Luca-App“, oder handschriftlich. Möchte ein Verein zu einem Spiel mehr als 650 Zuschauer:innen in das Stadion lassen, kann dieser eine gesonderte Genehmigung bei der Behörde beantragen. Am Ende entscheidet die Sportbehörde über die Freigabe. Zudem müssen die Vereine die Regeln für Veranstaltungen mit festen Sitz- und Stehplätzen einhalten. Diese Regeln sind nur erfüllt, wenn „die Teilnehmenden sich auf fest zugeordneten Plätzen befinden und diese höchstens kurzzeitig verlassen, beispielsweise um die Sanitärräume aufzusuchen. Die Teilnehmenden müssen ihre Plätze vor Beginn der Veranstaltung einnehmen und dürfen diese nicht mehr wechseln“, so die Gesundheitsbehörde deutlich. Entsprechende Punkte sollten Klubs bei der Planung der Saison beachten.

AFH weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die aktuellen Regeln den Stand 25.06.2021 haben. Die Rechtslage und die entsprechenden Corona-Verordnungen können in den kommenden Wochen und Monaten weiter angepasst werden. Entsprechende Informationen finden Vereine auf hamburg.de!

Chefredakteur: Niklas ist Initiator von Amateur Fußball Hamburg und somit seit der ersten Stunde mit an Bord. Der 22-Jährige interessiert sich für alles, was im Hamburger Amateurfußball vor sich geht und hat dieses Projekt deshalb ins Leben gerufen.